Verhinderungspflege – Nehmen Sie sich eine Auszeit dank unserer professionellen Unterstützung in Hannover

Als Pflegeperson sind Sie täglich für Ihre pflegebedürftige Angehörige erreichbar. Die Pflegesituation ist eine andauernde Belastung. Urlaube und kurze Auszeiten helfen, Ihren Energiespeicher aufzufüllen. Um in dieser Zeit die Betreuung sicherzustellen, nutzen Sie Leistungen der Verhinderungspflege.

zum Kontaktformular

Egal ob Sie sich vorsorglich informieren wollen oder ob Sie bereits urlaubsreif sind, bei uns sind Sie richtig. Wir beraten Sie zu den Leistungen der Ersatzpflege und prüfen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Voraussetzungen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Voraussetzungen – was nötig ist, um Verhinderungspflege zu bekommen

Wer einen Angehörigen sechs Monate oder länger in häusliche Umgebung pflegt, hat Anspruch auf eine Ersatzpflegeperson. Der Pflegebedürftige muss zudem mindestens Pflegegrad 2 haben. Wichtig ist, dass Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind. Um das Budget der Verhinderungspflege nutzen zu können, müssen Sie verhindert sein. Krankheit, Urlaub oder der Besuch des wöchentlichen Präventionskurses sind Beispiele dafür, weshalb Sie die Versorgung nicht übernehmen können.

Jahresurlaub oder Krankheitsausfall – hier greift die tageweise Verhinderungspflege

Die Leistungen für Ersatzpflege werden tage- oder wochenweise verrechnet, wenn Sie die Pflege täglich 8 Stunden oder länger nicht durchführen können. Typische Beispiele sind Urlaube, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte, Dienstreisen oder einzelne Erholungstage. Nutzen Sie diese Leistungsform, ist der Anspruch auf 42 Tage bzw. 6 Wochen pro Jahr begrenzt. Diese müssen Sie nicht am Stück nehmen.

Die stundenweise Verhinderungspflege – optimal für Arztbesuche, Sportkurse und Co.

Sie kennen das: Sie pflegen Ihren Angehörigen jeden Morgen und Abend. Bald steht ein wichtiger Arzttermin an und er überschneidet sich mit den Pflegezeiten. Beides zur gleichen Zeit ist nicht möglich. Die Lösung: Für Vertretungszeiten von weniger als 8 Stunden am Tag, nutzen Sie die stundenweise Verhinderungspflege. Hierbei gibt es keine Begrenzung auf Tage oder Wochen pro Jahr. Nutzen Sie das Budget individuell zu den Zeiten, wenn Sie es brauchen.

Das Budget für Ersatzpflege – mit so viel können Sie rechnen

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen jährlich 1612 Euro zur Verfügung. Sie können den Betrag um weitere 806 Euro erhöhen, wenn Sie in diesem Jahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben. Ob Sie das volle Budget mit der Pflegekasse abrechnen können, hängt allerdings von der Art der beauftragten Ersatzpflege ab.

Volles oder anteiliges Budget - Das macht den Unterschied

Als Vertretung können Sie entweder eine Privatperson oder eine Pflegeeinrichtung wählen. Für die Ersatzpflege durch eine Person, die bis zum 2. Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, zahlt die Pflegekasse nur das 1,5-fache Pflegegeld. Die Differenz zum vollen Betrag geht meist verloren, da weitere Kosten nachgewiesen werden müssen. Wenn Sie eine Pflegeeinrichtung, zum Beispiel uns als ambulanten Pflegedienst beauftragen, können Sie das Budget voll ausschöpfen.

Die letzte Hürde für pflegende Angehörige - der Antrag

Bei der Antragstellung sind Sie zeitlich flexibel. Sie können das entsprechende Formular der Pflegekasse sowohl vor als auch nach der geplanten Abwesenheit einreichen. Als professioneller Pflegedienst unterstützen wir Sie gern beim Ausfüllen der Formulare. Mit Ihrem Einverständnis rechnen wir erbrachte Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf. Ihr Vorteil: Weniger Papierkram, mehr Zeit für die Pflege.

zum Kontaktformular

Die eigene Entlastung und eine gute Versorgung Ihres Angehörigen sind vereinbar. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege. Unsere kompetenten und engagierten Pflegekräfte unterstützen Sie gern zu Hause in Hannover. Wir beraten Sie gern telefonisch oder vor Ort.