Die Pflegegrade sollen die neuen Pflegestufen ab 2017 darstellen. Sie werden vollständig von den Pflegegraden ersetzt. Auch ein neues Begutachtungssystem, das sogenannte NBA (= Neues Begutachtungsassessment) tritt hierzu in Kraft um die Pflegebedürftigkeit anhand des Grades der Selbstständigkeit zu beurteilen.
Die einzelnen Pflegegrade haben jeweils eine eigene Definition, anhand derer bereits erkennbar ist, welche Einschränkungen in Bezug auf die Selbstständigkeit vorliegen. Diese lauten im Folgenden:
Im neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden nach Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbständigkeit Punkte vergeben. Mit ihnen wird dann anhand einer Skala von 0 bis 100 der Pflegegrad ermittelt. Anhand dieser Punkte erfolgt die Einteilung der Pflegebedürftigen in eine der fünf Pflegegrade. Dabei entspricht immer eine gewisse Spanne von Punkten einem Pflegegrad:
Die Bereiche, in denen auf Selbstständigkeit überprüft wird, lassen sich in sechs Modulen darstellen: