Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe gemäß SGB IX ist ein wichtiges Element der deutschen Sozialgesetzgebung. Das Ziel dieser Leistung besteht darin, Menschen mit dauerhaften geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen dabei zu helfen, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Um Eingliederungshilfe für sich selbst oder einen Angehörigen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen. Falls Sie Unterstützung suchen, ist unser ambulanter Pflegedienst der richtige Ansprechpartner. Setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung.
Ambulante Eingliederungshilfe: Zentrale Leistungen im Überblick
Menschen mit Behinderung brauchen oft Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sollen sicherstellen, dass sie diese Unterstützung erhalten.
Zu den zentralen Leistungen zählen:
- Eingliederungshilfe bei der Arbeit (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsplatzanpassung, berufliche Eingliederungsprojekte)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (schulische Integration (Inklusion), Studienassistenz, spezielle Lernmittel)
- Leistungen zur sozialen Teilhabe (Assistenzleistungen, Mobilitätshilfen, Wohnumfeldverbesserung)
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (therapeutische Maßnahmen, Rehabilitationssport, Funktionstraining)
- Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen

Eingliederungshilfe: Diese Kosten können anfallen
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von den jeweiligen Bedürfnissen und den in Anspruch genommenen Leistungen. In vielen Fällen müssen Leistungsberechtigte einen gewissen Kostenanteil selbst tragen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX
Um Eingliederungshilfe beziehen zu können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss eine anerkannte Behinderung vorliegen, die eine wesentliche Beeinträchtigung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darstellt. Zum anderen muss ein Unterstützungsbedarf bestehen, der sich durch die Eingliederungshilfe decken lässt. Um eine optimale Koordination und effiziente Abdeckung verschiedener Bedarfe sicherzustellen, kann eine rechtskreisübergreifende Teilhabeplanung nötig sein.
Behinderte Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, die eine angemessene Schulbildung und soziale Integration gewährleistet. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die die Teilhabefähigkeit erheblich einschränken, haben ebenfalls ein Anrecht auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Diese Freibeträge gelten
Freibeträge stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht unverhältnismäßig belastet werden und ausreichend finanzielle Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Es gibt:
- Einkommensfreibeträge (Grundfreibetrag, zusätzlicher Freibetrag bei besonderen Belastungen)
- Vermögensfreibeträge (Grundfreibetrag, Freibeträge für die Altersvorsorge)
- bedarfsabhängige Freibeträge (bei besonderen Aufwendungen oder Mehrbedarfen)
- familiäre Freibeträge (Unterhaltsfreibeträge)
Zum 1. Januar 2025 wurde der Vermögensfreibetrag von 63.630 Euro auf 67.410 Euro angehoben.
Der Einkommensfreibetrag wurde wie folgt angepasst:
- 85 % der Bezugsgröße, wenn das überwiegende Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit stammt
- 75 % der Bezugsgröße, wenn das überwiegende Einkommen auf einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung basiert
- 60 % der Bezugsgröße, wenn das überwiegende Einkommen über Renteneinkünfte erzielt wird
Sach- und Geldleistungen
Um die Flexibilität zu erhöhen, können entweder Sachleistungen oder Geldleistungen gewährt werden.
Typische Sachleistungen sind:
- Assistenzleistungen (persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen)
- Hilfsmittel (z. B. Rollstühle und/oder Treppenlifte), um die Selbstständigkeit und Mobilität zu fördern.
- Therapeutische Maßnahmen (Finanzierung von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie etc.
- Wohnumfeldverbesserung (z. B. barrierefreie Gestaltung von Wohnräumen)
- Fahrdienste (Transportleistungen für Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können)
Zu den wichtigsten Geldleistungen zählen:
- monetäre Eingliederungshilfen
- Pflegegeld
- Wohnkostenzuschüsse
- Fahrkostenzuschüsse

Private Eingliederungshilfe
Alternativ zur staatlichen Eingliederungshilfe können Menschen mit Behinderung auf private Unterstützungsleistungen zurückgreifen. Diese werden von privaten Personen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Organisationen angeboten und erfolgen auf freiwilliger Basis.
Beispiele hierfür sind:
- freiwillige Helfer: Personen, die Menschen mit Behinderungen freiwillig unterstützen, beispielsweise durch Hilfe im Alltag oder das Begleiten zu Terminen
- Vereine und Stiftungen: bieten spezielle Projekte zur Förderung von Teilhabe an, z. B. Therapien, Freizeitangebote oder Integrationsprojekte
- Mentoring-Programme: Erfahrene Mentoren begleiten behinderte Menschen bei ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung
- Spenden und Fundraising: finanzielle Unterstützung im Rahmen von Spendenaktionen und Fundraising-Events
Private Eingliederungshilfen bieten oft mehr Flexibilität als staatliche, da sie nicht an die rechtlichen Vorgaben des SGB IX gebunden sind und individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten werden können. Es besteht aber kein gesetzlicher Anspruch. Meist gibt es kein formales Antragsverfahren. Stattdessen erfolgt die Hilfestellung mehrheitlich in direkter Absprache zwischen dem Eingliederungshilfe-Anbieter und der unterstützten Person.