Zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
Statt der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 € für alle Pflegebedürftigen und 208 € für Pflegebedürftige mit einer stark ausgeprägten Demenz gibt es ab 2017 einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, also maximal 1.500,- € pro Jahr.
Unsere Leistungen
Im Rahmen der Entlastungsleistungen sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine "sichere" Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen etc.
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
All diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.
