Statt der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 € für alle Pflegebedürftigen und 208 € für Pflegebedürftige mit einer stark ausgeprägten Demenz gibt es ab 2017 einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, also maximal 1.500,- € pro Jahr.
All diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.