Pflegegrade

Was sind Pflegegrade?

Die Pflegegrade sollen die neuen Pflegestufen ab 2017 darstellen. Sie werden vollständig von den Pflegegraden ersetzt. Auch ein neues Begutachtungssystem, das sogenannte NBA (= Neues Begutachtungsassessment) tritt hierzu in Kraft um die Pflegebedürftigkeit anhand des Grades der Selbstständigkeit zu beurteilen.

Die einzelnen Pflegegrade haben jeweils eine eigene Definition, anhand derer bereits erkennbar ist, welche Einschränkungen in Bezug auf die Selbstständigkeit vorliegen. Diese lauten im Folgenden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Im neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden nach Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbständigkeit Punkte vergeben. Mit ihnen wird dann anhand einer Skala von 0 bis 100 der Pflegegrad ermittelt. Anhand dieser Punkte erfolgt die Einteilung der Pflegebedürftigen in eine der fünf Pflegegrade. Dabei entspricht immer eine gewisse Spanne von Punkten einem Pflegegrad:

  • PG 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • PG 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • PG 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • PG 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • PG 5: 90 bis 100 Punkte
Ambulante Pflege - Kostentabelle

Je mehr Punkte der Antragsteller erhält, desto höher wird der Pflegegrad sein und daher werden die Pflege- und Betreuungsleistungen höher ausfallen.

Die Bereiche, in denen auf Selbstständigkeit überprüft wird, lassen sich in sechs Modulen darstellen:

  • 1. Modul: Mobilität (10%)
  • 2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
  • 3. Modul: Verhaltensweisen und psychische
  • 4. Modul: Selbstversorgung (40 %)
  • 5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  • 6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)