Zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?

Statt der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungs­leistungen in Höhe von 104 € für alle Pflegebedürftigen und 208 € für Pflegebedürftige mit einer stark ausgeprägten Demenz gibt es ab 2017 einen einheitlichen Entlastungs­betrag in Höhe von 125 €, also maximal 1.500,- € pro Jahr.

Unsere Leistungen

Im Rahmen der Entlastungsleistungen sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine "sichere" Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen etc.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang


All diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.