Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
Statt der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 € für alle Pflegebedürftigen und 208 € für Pflegebedürftige mit einer stark ausgeprägten Demenz gibt es ab 2017 einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, also maximal 1.500,- € pro Jahr.
Unsere Leistungen
Im Rahmen der Entlastungsleistungen sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar
Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine "sichere" Auszeit zu ermöglichen
Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen etc.
Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
All diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.
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